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11/06/2010
Inhalt: Wasser - öffentliches Gut - Ein gelungener Start der Unterschriftensammlungen
Am 24. April 2010 ist im gesamten Staatsgebiet Italiens die Unterschriftensammlung gegen die Privatisierung der Wasserversorgung in Italien mit einem hervorragenden, so nicht erwarteten Sammel-Zwischenergebnis gestartet. Auch in der Provinz Bozen ist die Unterschriftensammlung mit Begeisterung und Erfolg angelaufen. Hier wird erklärt, worum es bei diesem Referendum geht.

Wieso drei Anträge?
- Weil wir alle Bestimmungen abschaffen wollen, die im Laufe der letzten Jahre die Privatisierung des Wassers vorangetrieben haben.
- Weil wir das Wasser vom Markt nehmen und somit die Möglichkeit abschaffen wollen, aus dem Wasser Profit zu schlagen.
Was wollen wir erreichen?
Wir wollen dieses wesentliche Gut wieder in die Hand der Allgemeinheit geben, damit das Wasser für jeden zugänglich bleibt. Wir wollen das Wasser wie ein Gemeingut zu schützen, um es für zukünftige Generationen zu bewahren. Wir wollen eine öffentliche Verwaltung des Wassers, weil Wasser Demokratie bedeutet.
Durch das Referendum ergeben sich neue Möglichkeiten:
Durch die Genehmigung der drei Anträge wird für die Vergabe des integrierten Wasserdienstes wieder der geltende Art. 114 des Legislativdekretes Nummer 267/2000 angewandt. Diese Regelung erlaubt die Ausübung des integrierten Wasserdienstes durch Sonderbetriebe und Betriebe öffentlichen Rechtes, die diesen Dienst als Dienst an der Öffentlichkeit verstehen und keine Gewinnabsichten haben.
Es würden die besten Voraussetzungen für die Genehmigung des vom Volk eingebrachten Gesetzes geschaffen, welches dem Parlament bereits 2007 vom Foro Italiano dei Movimenti per l'Acqua mit über 400.000 Unterschriften vorgelegt wurde.
Auch würde dadurch die Diskussion über die Schaffung einer neuen Art von öffentlicher Ordnung neu entfacht, die eine solche nur sein kann, wenn sie auf den Prinzipien der direkten Demokratie, der demokratischen Kontrolle sowie auf der direkten Beteiligung der Arbeiter, der Bürger und der lokalen Körperschaften fußt.
Vorgeschlagen wird die Abschaffung des Art. 23 bis des Gesetzes Nummer 133/2008 bezüglich der Privatisierung der öffentlichen Dienste mit wirtschaftlicher Bedeutung.
Dies ist die letzte gesetzliche Regelung, welche von der Regierung Berlusconi verabschiedet worden ist.
Diese Regelung beinhaltet als üblichen Vergabemodus des Integrierten Wasserdienstes die Vergabe an Private mittels Wettbewerb oder die Vergabe an Gesellschaften mit öffentlich-privater Kapitalbeteiligung, innerhalb derselben die Privaten mit einer Mindestquote von 40% über einen Wettbewerb ausgewählt werden.
Mit dieser Regelung will man die Verwaltung der 64 (von 92) möglichen Einzugsgebiete endgültig auf den Markt bringen, welche noch nicht vergeben oder deren Verwaltung des Integrierten Wasserdienstes an Gesellschaften mit rein öffentlichem Kapital übergeben worden sind.
Diese zuletzt genannten Gesellschaften werden unaufschiebbar innerhalb Dezember 2011 enden oder dürfen nur bestehen bleiben unter der Bedingung, sich in Gesellschaften mit einer privaten Kapitalbeteiligung von 40% umzuwandeln.
Die Bestimmung regelt zudem die Gesellschaften mit privatem und öffentlichem Kapital, die an der Börse quotiert sind. Diese Gesellschaften müssen die öffentliche Kapitalquote innerhalb Juni 2013 auf 40% und innerhalb Dezember 2015 auf 30% reduzieren, wenn sie die Ausübung des Dienstes weiterhin beibehalten wollen.
Diese Norm abzuschaffen bewirkt den Einhalt der von der Regierung vorgeschriebenen Privatisierungen und das Gegensteuern einer definitiven Übergabe der Integrierten Wasserdienste dieses Landes an den freien Markt.
Vorgeschlagen wird die Abschaffung des Art. 150 des Legislativdekretes Nummer 152/2006 (sog. Umweltgesetzbuch) bezüglich der Auswahl der Verwaltungsformen sowie der Verfahren für den Zuschlag in Bezug auf den integrierten Wasserdienst.
Dieser Artikel definiert als einzige Übergabemodalität des Integrierten Wasserdienstes den Wettbewerb oder die Verwaltung durch Aktiengesellschaften mit öffentlichem und privatem Kapital oder durch Aktiengesellschaften mit gänzlich öffentlichem Kapital.
Die Abschaffung dieses Artikels würde zur Folge haben, dass die Vergabe weder durch einen Wettbewerb noch durch Vergabe an Kapitalgesellschaften erfolgen kann. Dies hätte wiederum zur Folge, dass der Wasserversorgungsdienst wieder öffentlich würde, beziehungsweise durch öffentliche Körperschaften mit Beteiligung der Bürger und der lokalen Körperschaften verwaltet würde.
Zudem würde die Abschaffung des Artikels die Bestrebungen nach erneuter öffentlicher Verwaltung des Dienstes dort unterstützen, wo schon seit geraumer Zeit der Integrierte Wasserdienst an Private oder Mischgesellschaften übertragen wurde.
Vorgeschlagen wird die Abschaffung des Artikel 154 des Legislativdekretes 152/2006 (sogenannter Umweltkodex), beschränkt auf jenen Teil von Absatz 1, welcher vorsieht, dass die Tarife für den Wasserdienst so festgelegt werden, dass sie in Bezug auf die Vergütung des investierten Kapitals angemessen sind
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Wenige Worte, aber von großer sozialer Bedeutung und von sofortiger Wirkung.
Denn der Teil der Bestimmung, den man abschaffen will, ist jener, der es dem Betreiber des Wasserdienstes erlaubt, über die Tarife garantierten Profit zu erzielen, indem die Wasserrechungen um 7% erhöht werden dürfen, als Entschädigung für das investierte Kapital. Dies ohne Vorgabe, dass diese Beträge für die Verbesserung des Wasserdienstes wieder zu investieren sind.
Mit Abschaffung dieses Teils der Bestimmung über die Tarife des Wasserdienstes würde das "Trojanische Pferd" abgeschafft, welches den Privaten den Weg für die Führung der Wasserdienste geebnet und zugleich der Bevölkerung das Allgemeingut Wasser als universelles Menschenrecht entrissen hat.
Quelle: http://acquawasser.org/index.php/de/wieso-ein-referendum.html


