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02/10/2009

Inhalt: Das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie

Mehr Entscheidungs- und Kontrollrechte dem Volke

Dieser von einer Promotorengruppe um die Initiative für mehr Demokratie eingebrachte Entwurf verfolgt den Zweck, die politische Mitbestimmung in Südtirol auszubauen und anwenderfreundlicher zu machen. Es gibt bereits ein im Jahre 2005 verabschiedetes Landesgesetz, das aber so restriktiv und lückenhaft ist, dass Direkte Demokratie in der Praxis nur schwer möglich und in vielen Bereichen nicht anwendbar ist.

Einige Bürger sammeln Unterschriften auf der Strasse.

Auch amtierende Politiker müssen zugeben, dass in der Bevölkerung der Wunsch nach mehr Mitsprache stark zugenommen hat und man dieser Entwicklung Rechnung tragen muss. Damit geben sie indirekt zu, dass die bisherige Regelung unbefriedigend ist.

Stein des Anstosses sind die bisher vom Gesetz ausgeschlossenen Großprojekte, von denen in der Vergangenheit viele gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit vorangetrieben wurden oder mit unverhältnismäßig hohen Mehrkosten realisiert worden sind, wie zum Beispiel der Flughafen Bozen, der sogenannte Safetypark in der Frizzi Au, die Meraner Thermen, die Gärten von Trautmannsdorf oder der Ausbau der Pustertalerstraße.

Andererseits gibt es Projekte, die von der Bevölkerung gewollt sind, aber nicht vorangehen, wie der Bau der Straßenbahn von Bozen ins Überetsch oder der Riggertal-Schleife als Abkürzung zur Pustertaler Bahn, der Bau des drittes Geleises auf der Eisenbahnstrecke von Bozen nach Auer und andere mehr.

Wie die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, entscheiden sich die Bürgerinnen und Bürger bei Volksabstimmungen über öffentliche Bauvorhaben für sparsamere Lösungen, weil sie wissen, dass sie als Steuerzahler für die Kosten aufkommen müssen. Das hat auch der ehemalige bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein vor zwei Jahren bei einer öffentlichen Veranstaltung in Südtirol bestätigt.

Was sind nun die wesentlichen Verbesserungen in der neuen Regelung?

  • Eine niedrigere Beteiligungshürde durch Herabsetzung von 40% auf 15%;
  • vereinfachte Prozeduren bei der Unterschriftensammlung;
  • das letzte Wort dem Volke: die Möglichkeit, in einer Volksabstimmung über ein Landesgesetz oder über wichtige Beschlüsse der Landesregierung zu entscheiden, ob diese überhaupt in Kraft treten sollen;
  • bessere Information durch Verteilung eines objektiven Infoheftes von Amts wegen an alle Haushalte;
  • mehr Auswahl, indem der Landtag die Möglichkeit hat, neben dem Antrag des Volkes einen Alternativvorschlag zur Volksabstimmung zu bringen;
  • auch den Gemeinden wird die Möglichkeit gegeben, Volksabstimmungen zu erwirken.
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Mit diesem neuen Mitbestimmungsgesetz kann die Wählerschaft ein wirksames und anwendungsfreundliches Kontroll- und Initiativrecht ausüben und bleibt zwischen den Wahlen der politischen Vertretung nicht mehr auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.

Dieses Anliegen hat in Südtirol ein breites Echo gefunden, so dass sich über 40 Organisationen diesem angeschlossen haben, darunter so bedeutende wie der Alpenverein Südtirol, der Heimatpflegeverband, die Gewerkschaften, die Verbraucherzentrale, der Familienverband, der Jugendring, der VKE und andere mehr.

Alle Südtirolerinnen und Südtiroler sind aufgerufen, ihrer Rolle als mitverantwortliche Bürger gerecht zu werden und zur Abstimmung zu gehen, denn es gilt die 40%-Hürde zu nehmen und den Ausbau unserer Demokratie zu erwirken. Damit schaffen sie die Voraussetzung für mehr Freiheit und Gerechtigkeit im Lande und leisten einen echten Beitrag zur Feier des Gedenkjahres 2009.

Karl Berger, Mitglied des Teams der "Initiative für mehr Demokratie"

Was muss an der Direkten Demokratie im Einzelnen verbessert werden?

Die Mängel im bereits bestehenden Landesgesetz zur Direkten Demokratie erschweren es der Bevölkerung, tatsächlich in die Entscheidungen der Landesregierung einzugreifen. Durch den neuen Gesetzesentwurf soll dies geändert werden.

Vergleich Landesgesetz/Vorschläge
Die Mängel des heutigen Landesgesetzes Nummer11/2005 zur Direkten Demokratie Was das Bündnis für ein besseres Gesetz daran ändern will
Es fehlt die Zugriffsmöglichkeit mit dem einführenden Referendum (Volksinitiative) und dem bestätigenden Referendum zu Entscheidungen der Landesregierung von Landesinteresse (obwohl die Möglichkeit der Volksabstimmung über Verwaltungsakte vom Art. 123 der Verfassung vorgesehen ist). Es wird die Möglichkeit der Volksabstimmung über jene Entscheidungen der Landesregierung eröffnet, die bestimmte Mindestausgaben mit sich bringen, große Umweltrelevanz haben und die Allgemeinheit betreffen.
Die Zahl der zu sammelnden Unterschriften ist zu hoch. Die Sammelzeiten sind zu kurz. 13.000 Unterschriften ist nahezu das Doppelte der Unterschriftenzahl, die von einem anderen Landesgesetz (L.G. für das bestätigende Referendum) bei Regierungsformgesetzen vorgesehen ist (7.500). Die Zahl der Unterschriften wird bei Volksinitiativen (gesetzeseinführendes Referendum) auf 10.000 und bei Referenden (bestätigendes Referendum) auf 7.500 abgesenkt werden, das die derzeitige Einstiegshürde für das bestätigende Referendum für Regierungsformgesetze ist.
Es fehlt das wichtige Instrument des "bestätigenden Referendums", mit dem die Bürger nach Verabschiedung eines Landesgesetzes oder eines Beschlusses der Landesregierung verhindern können, dass dies in Kraft tritt. Es braucht das sogenannte bestätigende Referendum. Damit kann in einer Volksabstimmung entschieden werden, ob ein Gesetz des Landtags oder ein wichtiger Beschluss der Landesregierung überhaupt in Kraft treten soll.
Das Beteiligungsquorum von 40% der Wahlberechtigten ist viel zu hoch! Aufgrund der Notwendigkeit einer gewissen Übergangszeit zum 0-Quorum ist die Reduzierung des Beteiligungsquorums auf 15% vorgesehen.
Es fehlen Bestimmungen, die eine ausreichende amtliche und ausgewogene Information aller Wahlberechtigten gewährleisten können, zum Beispiel das sogenannte Abstimmungsheft. Jede/r Stimmbürger/in soll einen Monat vor der Abstimmung per Post ein Abstimmungsheft erhalten, worin die wichtigsten Informationen zur Abstimmung und das Pro und Contra sachlich erläutert werden.
Es können keine Volksabstimmungen über Entscheidungen der Landesregierung nur in jenen Teilgebieten des Landes abgehalten werden, die besonders oder ausschließlich von den Auswirkungen solcher Vorhaben betroffen sind. Auch wenn Großprojekte nur einen Teil des Landes betreffen, soll die Bevölkerung darüber abstimmen können (mindestens 10% der Bevölkerung oder mindestens 10 Gemeinden).
Die Gehälter der Politiker sind derzeit der Direkten Demokratie völlig entzogen, obwohl dies von der Rechtsordnung nicht nötig wäre. Die Bürger/innen sollen selbst über die Entlohnung ihrer politischen Vertreter/innen entscheiden können.
Es wird dem Landtag keine Möglichkeit eingeräumt, bei einer Volksinitiative einen Alternativvorschlag zu formulieren und diesen mit zur Abstimmung zu bringen. Der Landtag soll einen Alternativvorschlag mit zur Volksabstimmung bringen können, sodass die Bevölkerung sich zwischen zwei Alternativen entscheiden kann.
Die Gemeinden können keine Volksabstimmungen auf Landesebene erwirken. Auch Gemeinderatsversammlungen von mindestens 10 Gemeinden, die nicht weniger als 10% der Bevölkerung des Landes vertreten, sollen ein gesetzeseinführendes Referendum verlangen können.
Die Möglichkeit der Unterschriftenbeglaubigung ist begrenzt auf Mandatsträger und einen kleinen Kreis von Beamten, Notaren und Friedensrichtern. Jede wahlberechtigte Person soll sich vom Bürgermeister mit der Möglichkeit beauftragen lassen können, in der eigenen Gemeinde die Unterschriften der Wahlberechigten beglaubigen zu können.

Weitere Verbesserungen gegenüber dem heutigen Stand betreffen den Abstimmungszeitraum und die Fairnessklauseln. Heute gilt eine Sperrfrist für Volksabstimmungen von 12 Monaten vor und 6 Monaten nach Landtagswahlen, eine völlig unnötige zeitliche Einschränkung der Stimmrechte. Unser Vorschlag sieht drei Abstimmungssonntage vor, die sich nicht mit Wahltagen überschneiden dürfen.

Die Fairness muss vor allem im Zugang zu den Medien gewährleistet werden (par condicio). Außerdem wird die finanzielle Seite der Volksabstimmungen besser geregelt: Zum einen müssen alle Beteiligten ihre Finanzierungsquellen offen legen, zum anderen sollen die Promotoren einer Volksabstimmung dieselbe Vergütung von Werbeausgaben erhalten wie Parteien bei Landtagswahlen.

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Insgesamt würden durch unseren Vorschlag die Mitentscheidungsrechte der Bürger/innen vervollständigt und wesentlich gestärkt. Die Direkte Demokratie gewinnt an Bürgerfreundlichkeit und sorgt für ein Gegengewicht der Bevölkerung auf einem breiten Feld der Landespolitik. Die Autonomie würde ein Stück weit den Menschen zurückgegeben.

Die Landtagsmehrheit, die das heutige Gesetz verabschiedet hat, wird dagegen halten, dass die Entscheidungsfreiheit der gewählten Politiker, vor allem der Landesregierung, eingeengt würde. Doch bleiben zum einen die Einstiegshürden von 7.500 beziehungsweise 10.000 Unterschriften, zum anderen muss jede Volksinitiative und jedes Referendum eine Mehrheit bei der Wählerschaft finden. Zweck einer guten Regelung der Stimmrechte ist es ja zu verhindern, dass Politik gegen den Bürgerwillen durchgesetzt wird und die Bevölkerung sich autonom in die Politik einbringen kann.

Stephan Lausch, Koordinator der "Initiative für mehr Demokratie"

Nehmen wir unsere demokratischen Rechte in Anspruch!

Empfehlungen der OEW für die Volksabstimmung am 25. Oktober 2009

Die erste landesweite Volksabstimmung wird von verschiedenen Promotoren begleitet. Mit dabei ist auch die OEW, die die Initiative durch drei klare Stellungnahmen unterstützt.

1. Volksabstimmung über den Vorrang der Einheimischen bei der Wohnbauförderung

NEIN! Eine Förderung soll an die Bedürftigkeit und nicht an die Ansässigkeit gekoppelt werden.

2. Volksabstimmungen über Großprojekte - Direkte Demokratie mit geringen Zugangshürden und ohne Beteiligungsquorum

NEIN! Der Gesetzesvorschlag der Direkten Demokratie ist der bessere.

3. Volksabstimmung: Stopp dem Ausverkauf der Heimat und der Zersiedelung

Keine Empfehlung.

4. Gegen den Ausbau des Flugplatzes Bozen

Keine Empfehlung

5. Vorschlag zur Änderung des Gesetzes für die Direkte Demokratie (Initiative für mehr Demokratie)

JA! Dieses Gesetz der Direkten Demokratie ist das bessere. Die OEW setzt sich als Promotor ein, wir unterstützen demokratiepolitische Strömungen.

Die Volksabstimmung 2009 im Überblick

  • Alle Südtiroler Stimmberechtigten (rund 388.000) können in ihrem üblichen Wahllokal abstimmen (Wahlausweis mitnehmen!)
  • Erste landesweite Volksabstimmung in Südtirol am Sonntag, den 25. Oktober 2009
  • Jede/r Stimmberechtigte erhält 5 verschiedenfarbige Abstimmungsbögen. Darauf befindet sich die Bezeichnung des jeweiligen Gesetzesvorschlags sowie je zwei Kästchen: Eines für JA, eines für NEIN. JA kreuzt an, wer den entsprechenden Vorschlag befürwortet, NEIN kreuzt an, wer ihn ablehnt.
  • Bei einer Beteiligung von mindestens 40% der Stimmberechtigten ist das Ergebnis gültig und bindend.
  • Jene Vorschläge, welche vom Volk mehrheitlich mit JA befürwortet werden, treten so, wie sie zur Abstimmung vorgelegt wurden, als Landesgesetz in Kraft.
  • Es stehen keine Parteien und keine Politiker zur Wahl, sondern Sachfragen. Diese Art des Volksentscheids zählt zu jenen Mitbestimmungsrechten, welche als Direkte Demokratie bezeichnet werden - derzeit geregelt im Landesgesetz vom Juli 2005.

Die Abstimmungsfragen

  • Bevorzugung von Einheimischen bei Vergabe von Sozialwohnungen (Einbringer: Partei "Union für Südtirol")
  • Einschränkung des Zweitwohnungsbaus (Einbringer: Partei "Union für Südtirol")
  • Neuregelung des Landesgesetzes zur Direkten Demokratie (Einbringer: Partei "Union für Südtirol")
  • Neuregelung des Landesgesetzes zur Direkten Demokratie: Anregungs-, Befragungs- und Stimmrechte (Einbringer: Initiative für mehr Demokratie mit Unterstützung von Kath. Familienverband, VKE, Südt. Jugendring, AVS, Heimatpflegeverband, ACLI, Südt. Verbraucherzentrale, SGK-UIL, ASGB usw.
  • Bozner Flugplatz - Finanzierungsstopp für Landesgelder (Einbringer: Dachverband für Natur- und Umweltschutz mit seinen Mitgliedsvereinen).

Josef Gruber, Burgeis, Umweltgruppe Vinschgau


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