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01/12/2005
Liberalisierung pur: Die Bolkestein-Richtlinie
In der Öffentlichkeit kaum bekannt, aber doch von großer Bedeutung sind die Beschlüsse, die auf EU-Ebene gefasst werden. So ist die bereits im Jänner 2004 von der EU-Kommission angenommene Dienstleistungsrichtlinie, nach dem federführenden Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein auch Bolkestein-Richtlinie genannt, noch weitgehend ein großes Geheimnis.

Die am 13. Jänner 2004 von der Kommission angenommene Direktive wird zur Zeit in verschiedenen Unterausschüssen des Europäischen Parlamentes und des Rates diskutiert und soll bis zum Jahre 2010 stufenweise umgesetzt werden. Offiziell geht es darum, den Binnenmarkt für Dienstleistungen, das heisst die Durchführung der Niederlassungsfreiheit für Dienstleistungserbringer in den Mitgliedstaaten sowie den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten zu erleichtern. Sämtliche Barrieren zur Realisierung dieser beiden Freiheiten sollen aufgehoben werden.
In Wirklichkeit ist es jedoch ein breiter Angriff auf die öffentlichen Dienstleistungen und Sozialsysteme der EU-Länder. Sämtliche Dienstleistungen, vom Gesundheitswesen bis zur Trinkwasserversorgung, sollen vermarktet werden, und mittels der Verankerung des "Herkunftslandprinzips" soll der Wettbewerb in einem bisher nicht bekannten Ausmaß auf Kosten von Umweltschutz, sozialer Sicherheit, Löhnen und KonsumentInnenschutz verschärft werden.
Uneingeschränkter Wettbewerb
Mit der geplanten Rahmenrichtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt setzt die Kommission auf eine vollständige Deregulierung der gesamten Dienstleistungswirtschaft. Erklärtes Ziel ist es, für exportwillige Unternehmen alle Hindernisse bei der Niederlassung in anderen Mitgliedsstaaten und bei der grenzüberschreitenden Leistungserbringung zu beseitigen. So sollen zahlreiche Genehmigungserfordernisse fallen, darunter ein verpflichtender Eintrag ins Unternehmensregister, die Nennung einer Vertretungsperson oder die Hinterlegung finanzieller Sicherheiten. Eine Vielzahl von Bestimmungen muss auf "Verhältnismäßigkeit" und "zwingende Erfordernis" überprüft werden. Im Klartext heißt das: Regulieren im Interesse der Allgemeinheit, zum Beispiel aus Umweltschutzgründen, wird schwieriger bis undurchführbar. Betroffen sind: Berufsqualifikationen, Bedarfsprüfungen, eine verpflichtende Rechtsform, aber auch die Festsetzung von Mindestpreisen (um zum Beispiel das Dumping von Konzernen zu verhindern) oder von Höchstpreisen (in der Daseinsvorsorge wie bei Trinkwasser oder Energie). Ebenso unberücksichtigt bleibt, dass diese Zulassungsbarrieren Qualitätsstandards, Konsumentenschutz oder Umweltauflagen betreffen.
Neue Regelungen müssen bereits im Entwurfstadium der Kommission gemeldet werden, die sie auf ihre Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit überprüft und - im gegenteiligen Fall - untersagt. Gemeinden, Länder und nationale Regierungen dürfen die Dienstleistungswirtschaft - immerhin zwei Drittel der Wirtschaft - nicht mehr im Allgemeininteresse gestalten, sondern müssen die Entscheidungen an die Kommission abtreten. Damit verstößt die Richtlinie gegen das im EG-Vertrag verankerte Subsidiaritätsprinzip, demzufolge die Politik auf der niedrigstmöglichen, weil bürgerInnennächsten Ebene gemacht werden soll.
Das Herkunftslandprinzip - Kronjuwel der Bolkestein-Richtlinie
Das Kronjuwel der Richtlinie ist jedoch ein anderes: Erstmals soll in einem Gemeinschaftsakt umfassend das "Herkunftslandprinzip" zur Anwendung kommen. Die Gründung einer Niederlassung - etwa im grenznahen Ausland - dürfte nach Beschluss der Richtlinie keinerlei Schwierigkeiten bereiten. Zu erwarten ist eine neue Disziplin des Standortwettbewerbs mit beschleunigtem Abwärtstrend bei allen Standards und Normen. Denn die Richtlinie sieht vor, dass der Dienstleistungserbringer ausschließlich den Gesetzen des Landes unterliegt, in dem er sich niedergelassen hat und nicht mehr die Gesetze des Landes einhalten muss, für das er tätig ist. So muss sich der Dienstleistungserbringer nur in dem Staat der Europäischen Union niederlassen, der über das niedrigste Sozialniveau verfügt und dieses Land zu seiner Handlungsbasis für seine Aktivitäten in allen anderen Mitgliedstaaten machen. Er entgeht so den dortigen strengeren Vorschriften. Die Folge davon wäre, dass sich die EU-Konzerne in den Ländern mit den geringsten Qualitätsstandards niederlassen würden und von dort aus EU-weit tätig wären. Gleichzeitig würden sich 25 verschiedene Rechtsordnungen auf die nationale Ebene verlagern - für KonsumentInnen ein Alptraum. Welche KonsumentIn wird sich im Schadensfall im portugiesischen oder polnischen Recht schlau machen?
Außerdem werden den Behörden des Tätigkeitslandes Kontrollen in Bezug auf Qualität, Berufsqualifikation und anderes untersagt. Das Herkunftsland soll kontrollieren. Aber: Welches Interesse sollte ein Staat haben, die sich positiv auf die Handelsbilanz auswirkende Tätigkeit "seiner" nationalen Unternehmen in einem anderen Land zu kontrollieren?
Das Handwerk befürchtet ein Massensterben: Dem Preis-Dumping bei Bau, Montage, Installation etc. wird kaum ein inländisches Unternehmen standhalten. Der "freie" Wettbewerb mit unqualifizierten Billiganbietern aus dem Ausland könnte mittelfristig sogar die Versorgung gefährden, wenn die Konkurrenz erst die heimischen Betriebe platt macht und dann selbst Pleite geht.
Allein die Entsendung von Arbeitnehmer-Innen bleibt vom Herkunftslandsprinzip ausgenommen, allerdings werden die Kontrollmöglichkeiten - etwa gesetzeskonforme Entlohnung und Sozialversicherung - stark eingeschränkt. Die Hauptverantwortung obliegt auch hier dem Herkunftsland und nicht dem Land, in dem das Unternehmen arbeitet. Und welches Interesse sollte ein Land haben, seine exportierenden Firmen im Ausland zu kontrollieren? De facto wird ein in Italien tätiges ungarisches oder spanisches Bauunternehmen geradezu eingeladen, sein Personal zu ungarischen oder spanischen Löhnen zu beziehen. Also doch: Lohn- und Sozialdumping lassen grüßen.
Die Konzerne können wieder mal jubeln. Ihre Wünsche finden sich immer deutlicher in EU-Gesetzestexten wieder. Die Zusammenarbeit mit der EU-Kommission durch Unternehmerlobbys macht sich eindeutig bezahlt. Hohe EU-Beamte plaudern offen über die funktionierende Symbiose aus Industrie und Verwaltung. Der neoliberale Zeitgeist gibt ihnen Recht: Man muss nur den Unternehmen alle Hindernisse beim Geschäftemachen aus dem Weg räumen, und die unsichtbare Hand des Marktes wird das maximale Ergebnis zum Vorteil aller zeitigen. Genügend Erfahrung beweist, dass dem nicht so ist. Es wäre an der Zeit, dass Religion wieder durch Politik ersetzt wird.
Silvia Pitscheider


