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16/09/2004

Berufsbild "Interkulturelle/r Vermittler/in"

Der interkulturelle Vermittler hat Kompetenzen, die es ihm ermöglichen, die sprachliche und kulturelle Kommunikation und Verständigung zwischen Personen unterschiedlicher Kulturen, insbesondere zwischen dem ausländischen Benutzer/Kunden und dem Funktionsträger eines öffentlichen oder privaten Dienstes, unter Beachtung der Rechte der an der Beziehung interessierten Seiten, zu erleichtern.

Zwei Personen verschiedener Kulturen sprechen miteinander.

Genauer gesagt, beherrscht der interkulturelle Vermittler:

  • Unparteiliches und präzises Sprachdolmetschen, das heißt er ist in der Lage, so exakt und korrekt wie möglich zu dolmetschen und darüber hinaus die Vertraulichkeit der Inhalte des Gesprächs zwischen dem Funktionsträger des Dienstes und dem ausländischen Benutzer zu gewährleisten.
  • Kulturdolmetschen, das heißt er ist in der Lage, den Funktionsträgern des Dienstes die Bedeutung der Verhaltensweisen und der Mitteilungen des ausländischen Benutzers und umgekehrt dem ausländischen Benutzer die Organisationslogik und -kultur der italienischen Dienste und Institutionen zu erklären.

Die Funktion, die Beziehungen zwischen den einzelnen Verwaltungen und den Ausländern zu erleichtern, die den verschiedenen ethnischen, nationalen, sprachlichen und religiösen Gruppen angehören - Art. 42, Abs. 1. Legislativdekret 286/1998, Einheitstext zur Einwanderung - übt der interkulturelle Vermittler konkret durch Bewältigung der folgenden, seine Tätigkeit kennzeichnenden Aufgaben aus:

  • Die sprachlich-kulturellen Barrieren zu entfernen, die eine korrekte und wirksame Kommunikation zwischen ausländischen Benutzern und öffentlichen und privaten Diensten verhindern und behindern.
  • Bei den ausländischen Benutzern/Kunden die sinnvolle Inanspruchnahme der italienischen Dienste und Institutionen zu fördern.
  • Bei den Diensten die fortschreitende Anpassung an die Bedürfnisse der ausländischen Benutzer/Kunden zu fördern.
  • Den Konflikten zwischen ausländischen Benutzern und lokalen Diensten vorzubeugen und sie zu steuern.

Die Rolle des interkulturellen Vermittlers besteht also darin, als "Brücke", "Scharnier", "Schnittstelle" zwischen ausländischen Benutzern und Funktionsträgern öffentlicher und privater Dienste zu dienen, das heißt zwischen unterschiedlichen kulturellen Voraussetzungen und Bedeutungen, bei Beachtung der spezifischen Rollen, Funktionen und Zuständigkeiten eines jeden Gesprächspartners, ohne sich an die Stelle des einen oder des anderen zu setzen und diesen zu vertreten.

Er ist praktisch ein interkultureller Funktionsträger, der zur Wahrnehmung kultureller Unterschiede erzieht, mit besonders entwickelten interkulturellen Kompetenzen, der systematisch an der Überwindung der Ich-Bezogenheit, der Ethnie-Bezogenheit und der Sozial-Bezogenheit zugunsten der Verständigung und der Akzeptanz der kulturellen Unterschiede und Fremdheiten arbeitet.

Gegenüber den ausländischen Minderjährigen nimmt er auch, in Anbetracht der besonderen, auf die Kindheit bezogene Rechtslage Begleitaufgaben wahr.

Die interkulturellen Kompetenzen, die der interkulturelle Vermittler besitzen soll, werden durch koordiniertes und harmonisches Zusammenwirken der folgenden persönlich-sozialen Kompetenzen begünstigt:

  • Fähigkeit zum aktiven Zuhören und Toleranz der Ambivalenz, der Gesichtspunkte und der kulturellen Bezugsrahmen.
  • Fähigkeit zur Empathie, das heißt nicht nur Fähigkeit, mühelos Zugang zum Denken und zu den Kulturen der anderen zu finden, aber auch das eigene Denken und die eigene Kultur mit den Augen der anderen wahrzunehmen.
  • Enthaltung gegenüber unmittelbaren und reduktionistischen Wertungen zugunsten weiterer Erklärungen und Vertiefungen.
  • Neugier und Neigung, andere kennen zu lernen, als Vergnügen an den Beziehungsspielen und -tänzen mit dem Ziel, sich selbst in den Welten der anderen zu entwickeln.
  • Bereitschaft zu konstanten persönlichen Ausarbeitungen und Reflexionen auch in Bezug auf das eigene Migrationserlebnis und die eigene Erfahrung.
  • Produktive Auflösung der Beziehungskonflikte, das heißt vor allem Fähigkeit, kreativ und konstruktiv die unausweichlichen Unverständnisse und Missverständnisse zu bewältigen, die sich in der interkulturellen Begegnung ergeben.
  • Interkulturelle Kommunikationskompetenzen, die nicht nur linguistisch, sondern auch paralinguistisch, kinetisch, proxemisch, pragmatisch und sozio-kulturell verstanden werden.

Quelle: Amtsblatt der Autonomen Region Trentino-Südtirol, Nummer 51 vom 11. Dezember 2001, Seite 91-92


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